Beschreibung Genehmigungsverfahren

Bei dem Neubau der Linie 6 (Neuvorhaben) handelt es sich um eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage und fällt somit unter das BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz). Es handelt sich um ein förmliches Genehmigungsverfahren mit öffentlicher Bekanntmachung des Vorhabens sowie der Auslegung des Antrags und der Unterlagen nach §§ 4 und 10 BImSchG.