Umwelt, Entsorgung und Verwertung GmbH

Fragen & Antworten

Die Fragen und Antworten der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung werden hier nach der Veranstaltung dargestellt.

Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein Genehmigungsverfahren nach § 4 in Verbindung mit § 10 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) mit Öffentlichkeitsbeteiligung.

Sobald die zuständige Behörde die eingereichten Antragsunterlagen für vollständig erachtet, hat diese die Unterlagen nach § 10 Abs. 3 zur Einsichtnahme vier Wochen zu veröffentlichen. Die Einwendungsfrist läuft sechs Wochen nach der Veröffentlichung ab.

Weitere Einzelheiten zur Öffentlichkeitsbeteiligung regelt der § 10 BImSchG.

Der Gesetzgeber hat die Einbeziehung anerkannter Vereinigungen, wie Naturschutzverbände, im § 10 Abs. 3a des BImSchG geregelt.

Die Linie 6 soll auf dem Werksgelände der Südwestdeutsche Salzwerke AG (SWS AG), am Standort Bad Friedrichshall-Kochendorf, errichtet werden. Dafür werden keine zusätzlichen Flächen außerhalb des bestehenden Werksgeländes benötigt.

In der geplanten Linie 6 können nur staubförmige Abfälle, wie Filterstäube, verarbeitet werden.

Für die geplante Anlage ist ein Sicherheitsbericht zu erstellen. Im Rahmen des Sicherheitsberichtes werden betriebliche und umgebungsbedingte Gefahrenquellen betrachtet, wie auch Gefahrenquellen durch Eingriffe Unbefugter.

Aufgrund des beantragten Stoffportfolios (unbrennbare Stoffe) und dem geplanten Sicherheitskonzept sind Explosionen und Feuer auszuschließen. Das Risiko eines Feuers beschränkt sich auf Gebäudeteile bzw. Anlagenaggregate.

Ein weiteres Szenario wäre z. B. ein unkontrollierter Stoffaustritt innerhalb des Gebäudes, z. B. aufgrund eines Bauteilversagens.

Im Sicherheitsbericht wird der Gutachter unterschiedliche Szenarien mit Eintrittswahrscheinlichkeiten hinterlegen.

Die Häufigkeit von Kontrollen wird durch die zuständige Aufsichtsbehörde, in diesem Fall das Regierungspräsidium Stuttgart, festgelegt.

Unter Berücksichtigung des Anlagenrisikos finden Vor-Ort-Besichtigungen durch die Behörde jährlich, alle zwei oder drei Jahre statt.

Meldepflichten zu Störfällen regelt der Anhang IV der 12. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV).

Die Firma Huthmann ist ein unabhängiger Dienstleister der SWS AG und führt eine Metallauslese bei den angelieferten Schlacken durch und stellt anschließend mit anderen Abfällen, wie z. B. Filterstäuben oder dem künftigen Granulat der Linie 6, einen versatzfähigen Versatzbaustoff für das Verbundbergwerk Heilbronn-Kochendorf her.

Höhe: 38,60 Meter, Breite: 30,30 Meter, Tiefe: 27,78 Meter

Es sind vier Silos in der Anlage geplant.

Im Sicherheitsbericht sind z. B. Störungen/Ausfälle in der Anlage, Stoffaustritte, Brände, Explosionen, naturbedingte Gefahren, im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage, zu bewerten.

Hauptbestandteile der Filterstäube sind verschiedene Calcium-, Salz- und Silikatverbindungen. Weitere Schwermetalle in überwiegend oxidischer Form können z. B. Antimon, Barium, Kupfer, Nickel und Zink sein.

Im Drei-Schicht-Betrieb werden es maximal ca. 45 LKWs pro Tag sein, die in der Linie 6 entladen werden.

Die sinnvolle Disposition der LKWs wird durch das Stoffstrommanagement der SWS AG sichergestellt.

Die Linie 6 löst die bestehende Linie 5 ab, die heute Filterstäube in Versatzbaustoffe einbindet. Die neue Produktionslinie hat einen größeren Abstand zur Wohnbebauung als die sich heute in Betrieb befindende Linie 5. Daher wird es mit der Linie 6 einen größeren Sicherheitsabstand geben.

Die aktuell auf der Freifläche der Firma Huthmann gelagerten Versatzbaustoffe werden beregnet, um Staubverfrachtungen zu verhindern. Diese Beregnung kann ab und zu auch auf dem Radweg erfolgen.

In der Linie 6 sollen ausschließlich Stäube verarbeitet werden, die in Silofahrzeugen staubförmig angeliefert werden.

Bereits heute werden in den Konditionierungsanlagen die Staubgrenzwerte der auftretenden Gefahrstoffe eingehalten.

Da die technischen Arbeitsschutzmaßnahmen in den derzeitigen Produktionslinien an ihre Grenzen stoßen und damit zu rechnen ist, dass Arbeitsplatzgrenzwerte durch den Gesetzgeber weiter gesenkt werden, soll die Linie 6 errichtet werden.

Die Verarbeitung der Stäube geschieht weitestgehend im geschlossenen System zu nahezu staubfreien Granulaten, womit sich der Reinigungsaufwand der Produktionsanlage deutlich verringert und somit auch die potenziellen Gefährdungen der Mitarbeiter.

Derzeit sind verschiedene technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen im Einsatz. Insgesamt erwarten wir bei den Arbeitsplatzmessungen in der Linie 6 Messergebnisse deutlich unter den Arbeitsplatzgrenzwerten.

Die Linie 6 benötigt kein Kühlwasser. Prozess- und Reinigungswässer werden im Granulierungsprozess eingesetzt. Die Linie 6 arbeitet im Wasserunterschuss, was bedeutet, dass es kein Abwasser gibt.

Zunächst ist Stadt- und Regenwasser vorgesehen und soll dann durch Neckarwasser und Abwässer aus weiteren Anlagen erweitert werden.

Aufgrund der vorhandenen Infrastruktur, insbesondere der Schlackenaufbereitung der Firma Huthmann und der Schachtfördereinrichtung für Schüttgut am Schacht König Wilhelm II., ist die Anlage für den Standort Bad Friedrichshall-Kochendorf vorgesehen.

Das Landesdenkmalamt interessiert sich nur für historische Gebäude, welche hier nicht beeinträchtigt werden.

Ja, Bodenuntersuchungen werden alle fünf Jahre durchgeführt. Die nächsten Bodenuntersuchungen finden 2025 statt. Die Ergebnisse werden im Friedrichshaller Rundblick veröffentlicht.

Prozess- und Reinigungswässer werden dem Mischprozess hinzugefügt.

Die Anzahl der Big Bags ist, je nach Anfall, unterschiedlich und durch die genehmigten Flächen, auf denen Big Bags abgestellt werden dürfen, begrenzt.

Bei Regen wird die Außenhülle durch das Niederschlagswasser feucht. Der wasserundurchlässige PE-Inliner (geschlossener Innensack) schützt das Material, sodass der Abfall nicht mit dem Niederschlagswasser in Kontakt kommt.

Das Gebäude der Linie 6 ist dicht. Die Stäube werden im Gebäude, in einem weitestgehenden geschlossenen System, verarbeitet. Somit können Staubverwehungen im Regelbetrieb ausgeschlossen werden, sodass hier mit keinerlei Risiken durch Verwehungen zu rechnen ist.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden Schall- und Luftemissionen betrachtet. Stäube werden über Trockenfilter vor den Emissionsquellen abgeschieden.

Die Anlieferungen für die Linie 6 werden per LKW durchgeführt.

Bei den Produktionslinien, die an die Bahn angeschlossen sind, soll der Bahnanteil erhöht werden.

Hierzu führen wir intensive Gespräche mit unseren Kunden, um mehr Transporte über die Schiene durchzuführen.

Nein, die Kammern in Bad Friedrichshall-Kochendorf werden aktuell noch mit Big Bags und Salzaufbereitungsrückständen verfüllt.

Gutachter werden nach ihren Kompetenzen ausgewählt. Durch die Behördenprüfung der Gutachten ist die neutrale Bewertung der Sachfragen gegeben. Bei Zweifel können die Behörden Gegengutachten auf Kosten der SWS AG veranlassen.

Die Genehmigung der Linie 6 wird durch verschiedene fachtechnische Behördenvertreter geprüft, die hierzu seit vielen Jahren ihre Erfahrungen gesammelt haben.

Big Bags siehe Frage 24.
Bei der Firma Huthmann werden Abfälle mit höheren Belastungen überdacht gelagert.

Nach der aktuellen Kostenschätzung beläuft sich das Gesamtprojekt auf 16,8 Mio. Euro.

Nein, es gibt keine staatliche Förderung.

Siehe Frage Nr. 19.
Zusätzlich werden Möglichkeiten geprüft, firmeninterne Abwässer zu nutzen, um den Verbrauch an Stadtwasser zu minimieren.

Die Umstellung des Transportes von der Straße auf die Schiene erfordert, dass auch der Abfallerzeuger zustimmt. Hierzu leistet die SWS AG ihren Beitrag zur Überzeugung, den Transport über die Bahn abzuwickeln.

Die für die SWS AG am Standort Bad Friedrichshall-Kochendorf genehmigten Mengen werden durch die Inbetriebnahme der Linie 6 nicht erhöht.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde ein Positivkatalog für Stoffe erstellt, der sich am gegenwärtigen Stoffportfolio der bestehenden Konditionierungsanlagen orientiert.

Bei der Prüfung neuer Stoffe, zur Verarbeitung in der Linie 6, werden Aspekte des Arbeitsschutzes und die verfahrenstechnische und bergrechtliche Eignung geprüft.

Das Produkt der Linie 6 ist im Sinne der Gefahrstoffverordnung nicht giftig.

Die eingesetzten Stoffe sind nicht entzündlich oder brennbar und enthalten auch keine Nitrosamine. Neu- und Bestandsstoffe werden analytisch überwacht.

Unter Tage werden regelmäßig unterschiedliche Messungen durchgeführt und Proben analysiert.

Aus den Ergebnissen ergibt sich kein weiterer Stoff wie Nitrosamine, der sich unter Tage schädlich auswirken könnte.

Viele Arbeitsplatzgrenzwerte wurden in den letzten Jahren herabgesetzt. Die Arbeitsplatzgrenzwerte in den Betriebsbereichen der SWS AG sind auf einem niedrigen Niveau und werden eingehalten.

Die hergestellten Granulate sind nicht brennbar oder explosionsgefährlich und haben nur noch geringste Staubeigenschaften.

Der § 4 des BImSchG beschreibt, welche Anlagen einer Genehmigung bedürfen. Der § 20 beschreibt das Verfahren zur Untersagung oder Stilllegung sowie den Rückbau bzw. die Beseitigung einer Anlage.

Eine horizontale Verarbeitung ist in den verschiedenen Anlagenteilen technisch nicht umsetzbar, da hierdurch eine zu starke Komprimierung der Stäube die Förderwege verstopfen würde.

In der Austragseinheit des Mischers können bei horizontaler Förderung die frisch hergestellten Granulate verkleben und durch größere Klumpen den Prozessweg verstopfen.

Die gewählte Höhe der Linie 6 ist bereits auf ein absolutes Minimum beschränkt.

Nitrosamine bilden sich, wenn Amin-belastete Stoffe (aus der Schüttgut-Verwertung) mit Stickoxiden aus Dieselmotor-Emissionen in Kontakt kommen.

Es wurden alle in Frage kommenden Abfallstoffe im Schüttgut auf Nitrosamine und Amine analysiert. Nitrosamine wurden in den Abfällen nicht nachgewiesen. Lediglich bei einigen wenigen Abfallströmen wurden relevante Amine festgestellt.

Erste Messungen fanden 2021 statt. Diese wurde eigeninitiativ und ohne gesetzliche Vorgabe durchgeführt.

Die Öffentlichkeit wurde zum Thema „Nichtöffnung des Besucherbergwerks“ über die Nitrosamine unter Tage informiert. Nitrosamine werden über Tage durch die vorkommende UV-Strahlung aufgelöst.
Vorab fand ein Informationsaustausch mit anderen Bergwerksbetrieben statt.

Wir erhalten Filterstäube aus dem Inland, aber auch aus Österreich, Italien und Frankreich. Die Schlacken stammen überwiegend aus Deutschland und zu einem geringen Anteil aus der Schweiz.

Ja, das Projekt wurde frühzeitig der Stadt Bad Friedrichshall und auch dem Gemeinderat vorgestellt/präsentiert. Darüber hinaus wird die Stadt am Genehmigungsverfahren beteiligt.

Ja, für die neue Linie 6 werden für die Abfälle neue Rezepturen entwickelt, um ein bestmögliches Granulat herzustellen.

Das eingesetzte Wasser wird durch die Stäube in Mineralphasen fest eingebunden.

Durch die Salzgewinnung in Heilbronn entstehen heute noch Hohlräume, die durch den Versatz von Salzaufbereitungsrückständen und Abfällen verfüllt werden. Daher kann der Versatz mit Abfällen über Jahrzehnte fortgeführt werden.

Im Mischprozess werden die Filterstäube in Verbindung mit Wasser gebracht und durch rotierende Mischwerkzeuge vermischt, bis ein staubfreies Granulat entsteht.

Es werden ca. 15 bis 20 % Wasser für den Mischprozess benötigt; zunächst Stadt- und Regenwasser und soll dann durch firmeninterne Abwässer und Neckarwasser erweitert werden.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt im Sinne der Verwaltungsvorschrift VwV Öffentlichkeitsbeteiligung des Landes Baden-Württemberg. Auf dieser Basis nutzt die SWS AG die Möglichkeit, Transparenz über ihre Entwicklung der Entsorgungsaktivitäten zu schaffen.

Für die heutige Linie 5 werden geringer verunreinigte Stäube im Freien entladen. In der Linie 6 werden diese Materialien, wie Filterstäube aus Abfallverbrennungsanlagen, in geschlossenen Entladehallen entladen. Dies erhöht die Sicherheit vor Staubemissionen.

Die physikalischen Eigenschaften, wie z. B. die Korngröße, werden durch die Granulierung von staubförmig zu körnig-rieselfähig verändert.

Die üblichen bekannten Expositionswege sind Einatmen, Verschlucken oder über Hautkontakt. Die Expositionswege sind auch abhängig vom Aggregatzustand (fest, flüssig, gasförmig, staubig, neblig) des Stoffes und von den Stoffeigenschaften.

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz wird durch schriftliche Arbeitsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen und regelmäßige Mitarbeiterunterweisungen sichergestellt.

Es werden technische und organisatorische Maßnahmen sowie auch entsprechende persönliche Schutzausrüstungen als Werkzeuge genutzt, um die Mitarbeiter vor berufsbedingten Erkrankungen oder Unfällen zu schützen, wie z. B. durch regelmäßige Messungen der Staubkonzentration.

Die Angemessenheit der Maßnahmen wird durch einen Sicherheitsingenieur sowie Berufsgenossenschaften und Behörden überwacht.

Unsere Mitarbeiter werden zudem regelmäßig von unserer Betriebsärztin hinsichtlich möglicher Belastung untersucht.

Die SWS AG hat seit 2017 ein zertifiziertes Arbeitssicherheitsmanagement nach DIN ISO 45001:2016 (Nachfolgenorm der BS OHSAS 18001) eingeführt.

Bei vergleichenden Staubungsversuchen im Labor, zwischen aktuellem Schüttgut und „neuem“ Granulat, haben die Granulate durchweg eine geringere Staubungsneigung gezeigt. Daher erwarten wir einen wesentlichen Rückgang der Staubbelastung.

Das Granulat hat lediglich eine andere Konsistenz im Vergleich zum bisherigen Schüttgut, sodass die Bestandteile gleich bleiben.

Die üblichen relevanten, gesundheitsschädlichen Bestandteile aus den Rückständen der Müllverbrennung können z. B. Blei, Cadmium und Arsen in typischerweise oxidischer Form sein. Siehe auch Frage Nr. 11.

Die aktuellen Grenzwerte für Gemische zur Einstufung als Gefahrstoff sind der CLP-Verordnung zu entnehmen.

Aufgrund behördlicher und bergrechtlicher Auflagen darf der unter Tage eingesetzte Versatzbaustoff grundsätzlich nicht gesundheitsschädlich sein.

Durch den Einsatz des Granulats erfüllt dieses den Zweck der Langzeitsicherung der durch den Salzabbau entstandenen Hohlräume.

Übertägige Entsorgungswege scheiden aufgrund verschiedener Eluat-Parameter aus.

Die Mitarbeiter werden regelmäßig durch die Betriebsärztin arbeitsmedizinisch untersucht.

Vor-Ort-Besichtigungen der Berufsgenossenschaft werden bei der SWS AG, wie in allen größeren gewerblichen Betrieben, regelmäßig vorgenommen.

An den Emissionsquellen werden regelmäßig Emissionsmessungen vorgenommen.

Nitrosamine sind organische Stickstoffverbindungen, die beispielsweise in Zigarettenrauch vorkommen.

Sie werden der Kategorie 1B an Stoffen zugeordnet, die wahrscheinlich beim Menschen krebserzeugend sind.

Nitrosamine können durch das Einatmen, die Haut oder über den Magen-/Darmtrakt in den Körper aufgenommen werden.

Amine wurden teilweise in wenigen Abfallströmen entdeckt. Hierbei stehen im Hauptfokus, Abfallstoffe aus chemisch-physikalischen Behandlungsanlagen.

Die analysierten Amin-Gehalte stellen keine Gefährdung da. Erst wenn Amine mit NOX zu Nitrosaminen umgewandelt werden, entsteht eine Gefährdung.

Abfallströme, die relevante Amin-Gehalte im Schüttgut aufgewiesen haben, werden nicht mehr angenommen.

Darüber hinaus werden neue in Frage kommende Abfallstoffe auf Amine analysiert und bei Positivbefund für die Verwertung unter Tage abgelehnt.

Es sind weitere Messungen im Besucherbergwerk geplant.

Über ein ausgeweitetes Monitoring wird versucht, die Messwerte zu reduzieren, um die Öffnung des Besucherbergwerks wieder zu ermöglichen.

Die SWS AG stellt sich in den unterschiedlichsten Verfahren den kritischen Fragen der Bevölkerung und Naturschutzverbänden und beantwortet alle Fragen.

Hierzu wurden auch schon mehrfach Bürger und deren Repräsentanten zur Besichtigung der Anlagen unter- und über Tage eingeladen.

Siehe Frage Nr. 15.
Die Firma Huthmann sammelt das überschüssige Wasser des Platzes in einem Sammelbecken. Dort setzen sich Schwebstoffe ab und das Wasser wird zur Befeuchtung der Stäube eingesetzt.

Davon gehen wir derzeit aus, da sich der Wasserverbrauch aufgrund des geänderten Produktionsprozesses erhöht. Die Granulate werden nahezu staubfrei produziert.

Sofern Big Bags beim Abfüllen mit Material verunreinigt werden, werden diese in der Anlage abgespritzt. Das Wasser wird in der Anlage gefasst und beim Befeuchtungsprozess verwendet. Dieses stellt allerdings eine Ausnahme dar.

Die bisherige Planung geht davon aus, dass keine weiteren Mitarbeiter benötigt werden.

Sollte es nicht zum Bau der Linie 6 kommen, dann werden die Abfälle auch weiterhin über die Linie 5 verarbeitet.

Bisher fahren wir in der Schachtabwärtsförderung in der Regel am Tag zweischichtig das Schüttgut und einschichtig die Big Bags nach unter Tage.

Wenn mehr Schüttgut gefördert wird, fahren wir an einigen Tagen im Drei-Schicht-Betrieb das Schüttgut nach unter Tage.

Das Schüttgut lässt sich einfacher unter Tage transportieren und in den Kammern einbauen.

Die Firma Huthmann hat sich weitestgehend auf die Verarbeitung von Schlacken konzentriert.

Diese verarbeiteten Schlacken sollen zusammen mit den Granulaten auf dem Huthmannplatz vereinigt werden. Im Anschluss wird das Material über den Schacht nach unter Tage gefördert.

Die verwertbaren Anteile in der Schlacke sind eisen- und nichteisenhaltigen Metalle, die die Firma Huthmann herausnimmt und in den Recyclingprozess zurückführt. Andere verwertbare Anteile sind in der Schlacke nicht vorhanden.

Siehe Frage Nr. 36.
Die genehmigte Anliefermenge wird sich nicht erhöhen. Es wird eine Verschiebung von aufbereitetem Material zu noch zu bearbeitendem Material geben, welches die SWS AG künftig in der Linie 6 verarbeitet.

Die SWS AG entsorgt keine Klärschlämme, sondern leidglich die Stäube aus der Klärschlammverbrennung.

Diese Stäube kommen größten Teils aus Deutschland und in geringeren Mengen aus der Schweiz, Frankreich und den Niederlanden.

Mit der Linie 6 wird kein höheres Verkehrsaufkommen durch LKWs entstehen.

Wir stehen bereits mit Bestandskunden im Gespräch, um künftig noch mehr per Bahn anzunehmen.